Dienstag 21. Januar 2025, 08:30 Uhr
Fernsicht: 90 km
Leichtbewölkt
Gesamtschneehöhe: 70 cm Messstation Soin
Berg + 1°C
Tal 0°C
Dienstag 21. Januar 2025, 08:30 Uhr
heute 21.01.25 in Betrieb, Berg- und Talfahrten ab 9:15 Uhr halbstündlich, letzte Talfahrt 16:00 Uhr, Tel. +49 (0) 8023 / 782. Rückerstattung der Parkgebühr bei Kauf eines Bergbahntickets
heute 21.01.25 in Betrieb, Bergfahrten 10:00, 12:00 und 14:00, Talfahrten: 10:55, 13:25 und letzte Talfahrt 16:00 Uhr, Tel.: +49 (0) 8034 / 308-110. Parkplatz kostenlos. Lademöglichkeit für E-Autos.
offen, Tel.: 08023/404
geschlossen, Gaststätte zu verpachten unter Tel. 08034/3080
geschlossen
geschlossen
geschlossen, Schneemangel
geschlossen, Schneemangel
geschlossen
gesperrt
gesperrt
Sonstige Meldungen:
Bitte stets Tagesfahrplan beachten, täglich neu ab ca. 8:30 Uhr.
Skiabfahrten wegen Schneemangel geschlossen
Lawinenlage:
https://lawinenwarndienst.bayern.de
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH am
15. Oktober 2024 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlich ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt.
Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2025 überprüft und neu ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die geänderten Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.12.2025.
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober 2024 zu veröffentlichen sind. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zu ermitteln, sieht das Gesetz vor, dass die voraussichtlich auf der Basis der für das Folgejahr anwendbaren Erlösobergrenze zu bildenden Netzentgelte mitzuteilen sind.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2025 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch auch aus regulatorischen Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.